Infos

Bis zum 15. November 2022 können sich Fördervereine bzw. Kirchen- oder Dorfgemeinden im Land Brandenburg wieder um die Teilnahme an der Konzertreihe "Musikschulen öffnen Kirchen" bewerben. Die Bewerbung erfolgt immer gemeinsam mit einer öffentlichen Musikschule. Falls Sie die Musikschule Ihrer Region ansprechen möchten, sind wir Ihnen gerne behilflich.

Für Teilnehmende im Konzertjahr 2023 gilt:

1. Die Teilnehmenden sind für die Veranstaltungsplanung vor Ort und für die regionale Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich.

2. Wir unterstützen alle Konzerte mit verschiedenen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, wie der Homepage, einem gemeinsamen Veranstaltungsprogramm, Plakaten/Flyern und Werbebannern sowie regelmäßigen Pressemitteilungen.

3. Nach Abschluss Ihres Konzertes schicken Sie uns Fotos und Presseartikel sowie den Auswertungsbogen zu.

4. Die Kirchengemeinde sollte nach Möglichkeit Veranstalterin der Konzerte sein. Es fallen dann in der Regel keine GEMA-Gebühren aufgrund des Pauschalvertrags der Kirchen mit der GEMA an. In diesem Fall übermittelt die Musikschule der Kirchengemeinde das Konzertprogramm zur Weiterreichung an die GEMA. Ist nicht die Kirchengemeinde sondern der Förderverein oder die Musikschule Veranstalter, erbittet die VdMK-Geschäftsstelle bereits mit der Mittelabforderung auch die Programmübersicht und den Auswertungsbogen. Die GEMA-Gebühren können dann vom VdMK getragen werden.

5. Nach Einsendung des Auswertungsbogens können die Musikschulen bis spätestens 8 Wochen nach dem Konzert die Mittelabforderung über die Aufwandsentschädigung stellen. Für Konzerte im November und Dezember gilt die Frist bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres.

Alle Antragsunterlagen finden Sie unter dem Menüpunkt "Bewerbung".

Kontakt:
Verband der Musik- und Kunstschulen Brandenburg e.V.
Schiffbauergasse 4b
14467 Potsdam
Tel.: 0331 201647 0
Fax: 0331 201647 29
kirchen@vdmk-brandenburg.de